Anpassung der Corona-Verordnung mit vorsichtigen Öffnungsschritten
Mittwoch, 09. Februar 2022
Die Landesregierung geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.
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Die aktuell geltenden Regelungen auf einen Blick erhalten Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes und des Landes Baden-Württemberg.