Update 17.04. - Fünfte Änderung der Corona-Verordnung
Samstag, 18. April 2020
Neue Regelungen gelten ab 20. April 2020 / Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels / Übersicht der betroffenen Einrichtungen
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020.
Die wesentlichen Änderungen vom 17. April finden Sie unter folgendem Link:
Unter folgendem Link finden Sie die „Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels“.
Hier finden Sie die aktuellen Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung.
Die neue Corona-Verordnung finden Sie hier: