Update 18.05.2020 - Weitere vorsichtige Lockerungsschritte
Montag, 18. Mai 2020
Weitere Lockerung bei der Kinderbetreuung / Corona-VO Gaststätten / Verordnung Ein- und Rückreisende / Aktualisierte Auslegungshinweise
Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung: Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Speisegaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und die Fahrgastschifffahrt darf wieder den Betrieb aufnehmen.
Im rechten Bildschirmbereich finden Sie die aktuellen Dokumente zu:
- Weitere Lockerung bei der Kinderbetreuung
- Corona-Verordnung Gaststätten
- Corona-Verordnung Ein- und Rückreisende
- Aktualisierte Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: