Verfahren von A bis Z
Altersjubilare
Veröffentlichung der Alters- und Ehejubilare
Ablauf
Seit Jahren werden die Geburtstage der Einwohner der Gemeinde ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubiläen der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) und der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) veröffentlicht und an Presse und Rundfunk übermittelt.
Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten dies den nebenstehend genannten Sachbearbeiterinnen mitzuteilen. Ist eine Pressesperre vermerkt, gilt diese bis auf Widerruf.
Zuständigkeit
Standesamt und Einwohnermeldeamt